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Nach Spanien ziehen? Hier sind die Visumoptionen, die Sie kennen sollten.

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Nach Spanien ziehen? Hier sind die Visumoptionen, die Sie kennen sollten.

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Nach Spanien ziehen? Hier sind die Visumoptionen, die Sie kennen sollten.

Überlegen Sie, nach Spanien zu ziehen oder einen längeren Aufenthalt zu planen? Spanien bietet eine Vielzahl von Visumoptionen, um verschiedenen Lebensstilen gerecht zu werden. Visa für Expats, die eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung suchen, für Reisende, die die Gegend erkunden möchten, oder für andere, die remote arbeiten möchten.

Allerdings kann es etwas kompliziert sein, sich durch all die Visa-Optionen zu navigieren. Besonders wenn Sie nicht aus Europa stammen. Dieser Leitfaden sollte alles erklären, was Sie wissen müssen.

Reise- und Visaanforderungen für Europäer 

Wenn Sie ein europäischer Staatsbürger sind, haben Sie Glück! Einer der Vorteile, aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz zu stammen, ist die Freizügigkeit. Dies ermöglicht es Ihnen, ohne Visum in Spanien zu leben, zu arbeiten und zu reisen. 

Was das für Europäer bedeutet 

  • Kein Visum erforderlich: Europäische Staatsbürger können mit nur einem gültigen Reisepass oder Personalausweis nach Spanien einreisen. 

  • Recht auf unbefristeten Aufenthalt: Wenn Sie planen, länger als drei Monate in Spanien zu leben, müssen Sie sich als Einwohner registrieren und eine NIE (Número de Identidad de Extranjero) beantragen. Dies fungiert als Ihre Steueridentifikationsnummer in Spanien.

  • Leichtigkeit der Beschäftigung: Es sind keine zusätzlichen Arbeitserlaubnisse erforderlich. Sie können sich um Jobs bewerben oder Ihr eigenes Unternehmen ohne Einschränkungen gründen.  

Visumoptionen für Nicht-Europäer 

Wenn Sie nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen, benötigen Sie ein Visum, um für längere Aufenthalte oder spezifische Zwecke nach Spanien einzureisen. Im Folgenden sind die häufigsten Visumtypen für Nicht-Europäer aufgeführt:

1. Schengen-Visum (Kurzaufenthaltsvisum) 

  • Für wen es gedacht ist: Für diejenigen, die bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums als Touristen, Geschäftsreisende oder für Familienbesuche nach Spanien reisen möchten. 

  • Zeitlimit: Darf insgesamt 90 Tage in allen Schengen-Ländern nicht überschreiten. 

  • Wie man sich bewirbt: Reichen Sie Ihren Antrag beim spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland ein. 

2. Nicht erwerbstätiges Visum (wohnen ohne Arbeit) 

  • Für wen es gedacht ist: Nicht-Europäer, die über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um in Spanien ohne Arbeit zu leben. Ideal für Rentner oder diejenigen, die eine längere Auszeit nehmen. 

  • Anforderungen:

    • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, oft €28.800 pro Jahr zuzüglich zusätzlicher 7.200 pro Angehörigem, den Sie mitbringen. 

    • Private Krankenversicherung. 

    • Ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis. 

  • Dauer: Zunächst für ein Jahr gültig. Erneuerbar für bis zu fünf Jahre, nach denen Sie einen Antrag auf permanente Aufenthaltsgenehmigung stellen können. 

3. Arbeitsvisum 

  • Für wen es gedacht ist: Arbeitnehmer aus außerhalb der Europäischen Union mit unterschiedlichen Qualifikationsniveaus. 

  • Anforderungen:

    • Ein Stellenangebot von einem spanischen Unternehmen. 

    • Genehmigung des spanischen Ministeriums für Arbeit. 

  • Prozess:

    • Der Arbeitgeber beantragt in Ihrem Namen die Arbeitserlaubnis, und sobald sie genehmigt ist, können Sie in Ihrem Heimatland das Arbeitsvisum beantragen.

  • Dauer: Ein Jahr gültig, mit der Möglichkeit, jährlich zu erneuern.

4. Digitales Nomadenvisum 

  • Für wen es gedacht ist: Remote-Arbeiter, die in Spanien wohnen möchten, während sie weiterhin für ein Unternehmen außerhalb des Landes arbeiten. 

  • Anforderungen:

    • Nachgewiesene Fernarbeit für ein nicht-spanisches Unternehmen oder Kunden. 

    • Finanzielle Stabilität, um Ihren Aufenthalt zu unterstützen. 

  • Dauer: Ermöglicht Aufenthalte von bis zu 12 Monaten mit möglichen Verlängerungen. 

5. Studentenvisum 

  • Für wen es gedacht ist: Nicht-Europäer, die ein Studienprogramm an einer spanischen Bildungseinrichtung besuchen. 

  • Anforderungen:

    • Einschreibebestätigung von einer spanischen Schule oder Universität.

    • Nachweis über finanzielle Mittel und Krankenversicherung. 

  • Dauer: Entspricht der Dauer Ihres Studienkurses (verlängerbar). 

Erforderliche Dokumentation für Visa

Um Ihr Visum zu beantragen, benötigen Sie in der Regel Folgendes (genaue Anforderungen können je nach Visumtyp variieren): 

  1. Ausgefülltes Antragsformular 

  2. Reisepass (mindestens sechs Monate über Ihren geplanten Aufenthalt hinaus gültig) 

  3. Passgröße Fotos 

  4. Nachweis über finanzielle Mittel (Kontoauszüge, Arbeitsverträge usw.) 

  5. Nachweis über Unterkunft (Mietvertrag oder Einladungsschreiben) 

  6. Nachweis über Reiseversicherung (Deckung von mindestens €30.000 für medizinische Notfälle) 

  7. Sauberes polizeiliches Führungszeugnis (polizeiliche Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Ihrem Heimatland) 

  8. Bestimmte Dokumente in Bezug auf Ihren Visumtyp (z. B. Stellenangebotsbrief für Arbeitsvisa). 

Visakosten in Spanien 

Visumtyp

Antragsgebühr

Zusätzliche Kosten

Schengen-Visum

€90

Obligatorische private Krankenversicherung (€50-€200 pro Monat)

Übersetzte Dokumentation ins Spanische (stark abhängig von der Größe und Komplexität der Dokumentation)

Nicht erwerbstätiges Visum

€140

Obligatorische private Krankenversicherung (€50-€200 pro Monat)

Übersetzte Dokumentation ins Spanische (stark abhängig von der Größe und Komplexität der Dokumentation)

Arbeitsvisum

€100–€200

Vom Arbeitgeber übernommen.

Digitales Nomadenvisum

€80

Obligatorische private Krankenversicherung (€50-€200 pro Monat)

Übersetzte Dokumentation ins Spanische (stark abhängig von der Größe und Komplexität der Dokumentation)

Studentenvisum

€60

Keine zusätzlichen visumbezogenen Ausgaben

Bitte beachten Sie, dass Gebühren nicht rückerstattbar sind, auch wenn Ihr Antrag abgelehnt wird.

Abschließende Hinweise zu spanischen Visa 

  • Erneuerungen: Viele Visa, wie das nicht erwerbstätige Visum und das Arbeitsvisum, können erneuert werden. Stellen Sie sicher, dass Sie die Anträge auf Erneuerung rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums einreichen. 

  • Permanente Aufenthaltsgenehmigung und Staatsbürgerschaft: Nach fünf Jahren legalem Aufenthalt in Spanien können Sie einen Antrag auf permanente Aufenthaltsgenehmigung stellen. Die Staatsbürgerschaft kann in den meisten Fällen nach 10 Jahren angestrebt werden. Dies variiert jedoch je nach Ihrem Herkunftsland. 

  • Doppelte Staatsbürgerschaft: Spanien erlaubt normalerweise keine doppelte Staatsbürgerschaft, es sei denn, Sie stammen aus bestimmten lateinamerikanischen Ländern wie Andorra, den Philippinen oder Äquatorialguinea. 

Alle möglichen Visa, die Spanien zu bieten hat, zu erkunden, mag herausfordernd aussehen, aber mit ein wenig Vorbereitung wird es viel unkomplizierter. Wenn Sie Ihren Umzug bald planen, sorgen Sie dafür, dass Ihre Unterlagen bereit sind und reichen Sie Ihren Antrag ein. Viel Spaß auf den sonnigen Straßen Spaniens!

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